Unseren Mitarbeitern die Möglichkeiten aufzuzeigen, die es ihnen erlauben, gleichermaßen ihrem Beruf und ihrer familiären, sozialen und menschlichen Verantwortung zur Pflege gerecht zu werden, ist ein besonderes Anliegen unseres Gerichtes und sollte uns als verantwortungsbewusster öffentlicher Arbeitgeber selbstverständlich sein. Wir bieten hierzu die entsprechenden Arbeitsbedingungen und lassen uns in diesem Geiste leiten bei der Bewältigung der aus der Pflege als gesamtgesellschaftlicher Aufgabe resultierenden Verpflichtungen. Als zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber stehen wir zu diesen Verpflichtungen, so dass sich die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als selbstverständlicher Bestandteil des von uns verfolgten Gesamtkonzeptes „familienfreundlicher Arbeitgeber“ darstellt.