Engagement zeigen & Mitglied werden

Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird am 12. Dezember 2025 im Haus der Wirtschaft Frankfurt feierlich an trendbewusste Organisationen und Unternehmen verliehen. Werden Sie Mitglied und setzen Sie ein Zeichen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege!

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Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird jährlich feierlich an hessische Unternehmen überreicht, die sich zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bekennen möchten. Treten auch Sie bei und profitieren Sie von den zahlreichten Angeboten der hessischen Initiative!

Charta-Verleihung 2024

Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen: Staatsministerin Diana Stolz verleiht Charta an 24 Unternehmen und Organisationen

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Charta-Verleihung 2024
Klare Vorteile für alle:
Durch schnelles Finden eines tragfähigen Pflegearrangements, können Beschäftigte sich besser auf Ihre Berufstätigkeit konzentrieren.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein niedrigeren Krankenstand, eine engere Bindung sowie die Stärkung des Images.

Erfahren,
worum es geht

Immer mehr Beschäftigte müssen sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Arbeitgeber können sie dabei unterstützen – und das Unternehmen oder die Organisation dadurch stärken.

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„Beruf und Pflege vereinbaren – die Hessische Initiative“ unterstützt insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen dabei, Beruf und Pflege für ihre Beschäftigten besser vereinbar zu gestalten.

Sehen,
wie es geht

Lösungsorientiert und individuell sind die Angebote, mit denen Unternehmen und Organisationen ihre pflegenden Mitarbeiter unterstützen.

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Wir sehen ganz klar die Notwendigkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in unserem Unternehmen zu unterstützen. Denn immer häufiger zeigt sich, dass für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Pflege ihrer Angehörigen ein wesentliches Bedürfnis ist. Viele benötigen Hilfestellungen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden.

Martina Bogner

Leiterin HR Actemium

Ich meine, für einen öffentlichen Arbeitgeber sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alles in seiner Macht Stehende für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu tun, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Angehörigen nachkommen können.
Hierfür wollen wir uns beim Amtsgericht Fulda engagieren. Wir freuen u...

Udo Lautenbach

Direktor des Amtsgerichts

Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, damit sie die Lebensbereiche Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren können. In den letzten drei Jahren haben wir unser Angebot stetig erweitert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft spiegelt sich hierin die hohe Nachfrage seitens unserer Mitarbeiterinnen und ...

Jens Huchting

Bereichsleiter HR

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt in unserer Behörde ein zentrales Thema dar, das wir aktiv angehen. Längst haben wir verstanden, dass qualifiziertes und hoch motiviertes Personal in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, die steigenden Erfordernisse der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung mit den unterschiedlichen familiären Leben...

Dr. Walter Seubert

Polizeivizepräsident

Familienfreundlichkeit, Arbeitgeberattraktivät und Fairness – das leben wir als Sparkasse Oberhessen. Genau deshalb arbeiten viele Menschen so gerne bei uns. Familiäre Pflegefälle können alle betreffen. Mithilfe der Charta-Mitgliedschaft werden wir diesem wichtigen Thema mit neuen Ideen und Anregungen noch angemessener begegnen.

Frank Dehnke

Vorstandsvorsitzender

Arbeitszeit ist Lebenszeit.

Frank Preisendörfer

Geschäftsführer

Die Agentur für Arbeit hat früh erkannt, dass das Thema „Pflege von Angehörigen“ an Bedeutung gewinnt. Als Arbeitgeber bieten wir unseren Mitarbeiter*innen daher u.a. Unterstützung in Form von Teilzeit-Modellen für Ausbildung und Beschäftigung oder auch „Homeoffice“ an, damit der Spagat Beruf und Pflege in Einklang zu bringen, besser gelingen kann

Thomas Iser

Vorsitzender der Geschäftsführung

Wir sehen ganz klar die Notwendigkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in unserem Unternehmen zu unterstützen. Denn immer häufiger zeigt sich, dass für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Pflege ihrer Angehörigen ein wesentliches Bedürfnis ist. Viele benötigen Hilfestellungen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden.

Martina Bogner

Leiterin HR Actemium

Ich meine, für einen öffentlichen Arbeitgeber sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alles in seiner Macht Stehende für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu tun, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Angehörigen nachkommen können.
Hierfür wollen wir uns beim Amtsgericht Fulda engagieren. Wir freuen u...

Udo Lautenbach

Direktor des Amtsgerichts

Setzen Sie ein Zeichen:
Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege haben schon viele Unternehmen und Organisationen unterzeichnet.

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Von flexibler Arbeitszeit bis zum Kompetenztraining –
es gibt viele in der Praxis erprobte Maßnahmen, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.