Engagement zeigen & Mitglied werden

Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird am 12. Dezember 2025 im Haus der Wirtschaft Frankfurt feierlich an trendbewusste Organisationen und Unternehmen verliehen. Werden Sie Mitglied und setzen Sie ein Zeichen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege!

Erfahren Sie mehr
nach oben
Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird jährlich feierlich an hessische Unternehmen überreicht, die sich zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bekennen möchten. Treten auch Sie bei und profitieren Sie von den zahlreichten Angeboten der hessischen Initiative!

Charta-Verleihung 2024

Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen: Staatsministerin Diana Stolz verleiht Charta an 24 Unternehmen und Organisationen

Erfahren Sie mehr
Charta-Verleihung 2024
Klare Vorteile für alle:
Durch schnelles Finden eines tragfähigen Pflegearrangements, können Beschäftigte sich besser auf Ihre Berufstätigkeit konzentrieren.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein niedrigeren Krankenstand, eine engere Bindung sowie die Stärkung des Images.

Erfahren,
worum es geht

Immer mehr Beschäftigte müssen sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Arbeitgeber können sie dabei unterstützen – und das Unternehmen oder die Organisation dadurch stärken.

Erfahren Sie mehr
„Beruf und Pflege vereinbaren – die Hessische Initiative“ unterstützt insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen dabei, Beruf und Pflege für ihre Beschäftigten besser vereinbar zu gestalten.

Sehen,
wie es geht

Lösungsorientiert und individuell sind die Angebote, mit denen Unternehmen und Organisationen ihre pflegenden Mitarbeiter unterstützen.

Erfahren Sie mehr

Wir sorgen für Gesundheit, nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei unseren Mitarbeitern und deren Familien.

Jörg Hoffmann

Geschäftsführer

Die Stadt Hanau hat sich bereits im Jahr 2002 durch das audit berufundfamilie zertifizieren lassen und war damit Vorreiterin einer familienbewussten Personalpolitik. Beschäftigte mit einer Doppelbelastung durch Beruf und Pflege leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Bereits seit geraumer Zeit erkennen wir diese Leistung an, indem wir durch Informationen und Angebote rund um dieses Thema sowie durch individuelle Lösungsmöglichkeiten unterstützen. Die Unterzeichnung der Charta, ist für uns der nächste konsequente Schritt bei der Weiterentwicklung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik, die flexibel auf sich verändernde Anforderungen im Verlauf eines Berufslebens reagiert.

Claus Kaminsky

Oberbürgermeister

Für das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau geht die verantwortungsbewusste Aufgabenerfüllung als Träger der Grundsicherung mit der Selbstverpflichtung als Arbeitgeber einher, für die Mitarbeitenden in besonderem Maße Sorge hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Verantwortung zu tragen. Diese schließt neben der Erziehung von Kindern auch die Pflege älterer Angehöriger mit ein. Flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Angebote und die Möglichkeit befristeter Arbeitszeitreduzierung sind dabei nur einige Ansätze einer familiengerechten Arbeitsorganisation, die beruflichen Erfordernissen und familiärer Fürsorge gleichermaßen Rechnung trägt. Wir begrüßen die Initiative des Landes Hessen und schließen uns gern der Unterzeichnung der Charta an.

Robert Hoffmann

Vorstand

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Betriebe im Handwerk von hoher Relevanz, denn sie trägt zum Erfolg der kleinen und mittleren Unternehmen bei. Mitarbeiter, die wissen, dass ihre Kinder oder auch Angehörigen gut versorgt sind, können sich ganz anders in den betrieblichen Alltag einbringen.

Bernd Ehinger

Präsident der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Dem Schwalm-Eder-Kreis ist es ein großes Anliegen, unsere Mitarbeiter/innen im Rahmen der Initiative „Beruf und Pflege“ zu ermutigen. Durch gezielte Angebote, flexible Arbeitszeiten und einer individuellen Beratung unterstützen wir pflegende Mitarbeiter, dass führt zu einer spürbaren Entlastung und zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit. Wir möchten auch in Zukunft unsere Angebote ausbauen, denn nicht zuletzt durch den demographischen Wandel wird dieses Thema zukünftig immer wichtiger.

Jürgen Kaufmann

Erster Kreisbeigeordneter

Ich meine, für einen öffentlichen Arbeitgeber sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alles in seiner Macht Stehende für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu tun, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Angehörigen nachkommen können.
Hierfür wollen wir uns beim Amtsgericht Fulda engagieren. Wir freuen uns, dass uns die Initiative dabei mit Rat und Informationen zur Seite steht.

Udo Lautenbach

Direktor des Amtsgerichts

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für uns ein wesentlicher Bestandteil eines familienfreundlichen Gesamtkonzepts, zu welchem wir uns nicht nur unter Fürsorgegesichtspunkten, sondern auch wegen der Vorbildfunktion als öffentlicher Arbeitgeber verpflichtet sehen. Die Anerkennung der Betreuung von Pflegebedürftigen und die Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeber sind für uns überzeugende Gründe, die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen zu zeichnen.

Stefan Mohr

Präsident

Setzen Sie ein Zeichen:
Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege haben schon viele Unternehmen und Organisationen unterzeichnet.

Lösungsansätze
kennenlernen

Erfahren Sie mehr
nach oben
Von flexibler Arbeitszeit bis zum Kompetenztraining –
es gibt viele in der Praxis erprobte Maßnahmen, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.