Engagement zeigen & Mitglied werden

Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wurde am 11. Oktober 2023 bereits zum 10-jährigen Jubiläum der Initiative feierlich an trendbewusste Organisationen und Unternehmen verliehen. Werden Sie im kommenden Jahr Mitglied und setzen Sie ein Zeichen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege!

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Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird jährlich feierlich an hessische Unternehmen überreicht, die sich zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bekennen möchten. Treten auch Sie bei und profitieren Sie von den zahlreichten Angeboten der hessischen Initiative!

Charta-Verleihung 2023

10 Jahre Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen: Sozialminister Kai Klose gratuliert zum Jubiläum und begrüßt 13 neue Mitglieder

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Charta-Verleihung 2023
Klare Vorteile für alle:
Durch schnelles Finden eines tragfähigen Pflegearrangements, können Beschäftigte sich besser auf Ihre Berufstätigkeit konzentrieren.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies ein niedrigeren Krankenstand, eine engere Bindung sowie die Stärkung des Images.

Erfahren,
worum es geht

Immer mehr Beschäftigte müssen sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Arbeitgeber können sie dabei unterstützen – und das Unternehmen oder die Organisation dadurch stärken.

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„Beruf und Pflege vereinbaren – die hessische Initiative“ unterstützt insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen dabei, Beruf und Pflege für ihre Beschäftigten besser vereinbar zu gestalten.

Sehen,
wie es geht

Lösungsorientiert und individuell sind die Angebote, mit denen Unternehmen und Organisationen ihre pflegenden Mitarbeiter unterstützen.

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Eine Pflegesituation ist immer für alle Beteiligten belastend. Es ist uns wichtig, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer solchen Situation zu unterstützen und ihnen Optionen aufzuzeigen, wie man Pflege und Beruf vereinbaren kann. Unsere alternde Gesellschaft wird immer stärker mit diesem Thema konfrontiert und für uns ist es selbstverständlich, dass sich auch ein Unternehmen wie Federal-Mogul in Wiesbaden diesen Herausforderungen stellt. Wir helfen zu helfen.

Karl-Heinz Lebien

Geschäftsführer Federal-Mogul Wiesbaden GmbH

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für uns ein wesentlicher Bestandteil eines familienfreundlichen Gesamtkonzepts, zu welchem wir uns nicht nur unter Fürsorgegesichtspunkten, sondern auch wegen der Vorbildfunktion als öffentlicher Arbeitgeber verpflichtet sehen. Wir bieten Arbeitsbedingungen, die es unseren Beschäftigten ermöglichen, sich neben der beruflichen Tätigkeit um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Die Anerkennung der Betreuung von Pflegebedürftigen und die Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeber sind für uns überzeugende Gründe, die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen zu zeichnen.

Markus Herrlein

Präsident des Amtsgerichts

Das Amtsgericht Bad Hersfeld erkennt den zunehmenden Bedarf, sich der Mitarbeiter/innen anzunehmen und sie zu unterstützen, die Familienangehörige pflegen und damit dazu beitragen, dass ihnen nahe stehende Angehörige in Würde alt werden können. Als Direktorin der Behörde möchte ich mit der Unterzeichnung der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und der damit verbundenen Selbstverpflichtung ein Zeichen setzen und die betroffenen Mitarbeiter/innen für ihren bewundernswerten persönlichen Einsatz mit den mir möglichen Mitteln und geeigneten Maßnahmen unterstützen.

Michaela Kilian-Bock

Direktorin des Amtsgerichts

Offenheit, Weitsicht, individuelle Lösungen – der Landkreis Fulda hat sich in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege auf den Weg gemacht. Als öffentliche Verwaltung setzen wir diesbezüglich auf spezifische Informations- und Beratungsangebote sowie auf flexible Arbeitszeitmodelle. Mit unseren Angeboten, die auf die Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnitten werden können, wollen wir unserer sozialen Verantwortung gerecht werden und eine pflegesensible Verwaltungskultur etablieren.

Dr. Heiko Wingenfeld

Erster Kreisbeigeordneter

Wir möchten ein Arbeitsumfeld schaffen, das es unseren Mitarbeitern/-innen ermöglicht, neben der Verantwortung für ihre pflegebedürftigen Ange-hörigen auch ihren Beruf ausüben zu können. Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, sie hierbei bestmöglich zu unterstützen.

Dr. Cornelia Menhofer

Präsidentin des Landgerichts Wiesbaden

Ich meine, für einen öffentlichen Arbeitgeber sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alles in seiner Macht Stehende für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu tun, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Angehörigen nachkommen können.
Hierfür wollen wir uns beim Amtsgericht Fulda engagieren. Wir freuen uns, dass uns die Initiative dabei mit Rat und Informationen zur Seite steht.

Udo Lautenbach

Direktor des Amtsgerichts

Setzen Sie ein Zeichen:
Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege haben schon viele Unternehmen und Organisationen unterzeichnet.

Lösungsansätze
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Von flexibler Arbeitszeit bis zum Kompetenztraining –
es gibt viele in der Praxis erprobte Maßnahmen, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.