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Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz

Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz

Pflege wird häufig neben der Berufstätigkeit geleistet. Die Berufstätigkeit wird häufig sogar als Ausgleich und Entlastung zur Pflegesituation erlebt. Dennoch kann es im Einzelfall notwendig werden, die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um pflegebedürftige Angehörige unterstützen zu können.

Vereinbarkeitslösungen sind mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) für nahe Angehörige von pflegebedürftigen Personen deutlich verbessert worden. Beschäftigte haben danach einen Rechtsanspruch auf die Freistellungen. Für Beamtinnen und Beamte sind die Freistellungen in den Bundes- und Landesbeamtengesetzen sowie Urlaubsverordnungen geregelt.

Einen Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).