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Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau

UnternehmenssitzGroß-Gerau
BrancheKörperschaft des öffentlichen Rechts, Kreisverwaltung, Landkreis Groß-Gerau
Mitarbeiter1000
UnterzeichnerThomas Will
Landrat des Kreises Groß-Gerau
Ulrike Cramer

Die Anzahl der pflegenden Beschäftigten in unserer Kommunalverwaltung ist ansteigend. Unterstützende personalpolitische Maßnahmen werden daher immer notwendiger. Gleichzeitig hat die Kommune die Aufgabe, Handlungsfelder und Strukturen nach dem Subsidiaritätsprinzip zu entwickeln, die die Teilhabe, Lebensqualität und Selbstbestimmung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ermöglichen. Daher ist die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege auch hier ein handlungsfeldübergreifendes Thema.
Für die Wichtigkeit dieser Ziele setzt der Kreisausschuss Groß-Gerau mit der Unterzeichnung der Charta ein Zeichen.

Thomas Will Landrat

Praxisbeispiele

Praxisbeispiele

-Seminarreihen für Beschäftigte

– Zusammenarbeit mit der   Wirtschaftsförderung mit
Veröffentlichungen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im
Newsletter

– Flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, Homeoffice

– Infoflyer für Beschäftigte

– Verankerung des Themas in den seniorenpolitischen Leitlinien

– Fachbereichsübergreifende Verankerung des Themas

Philosophie

Landratamt Groß-Gerau

Landkreise sind gemäß deutschem Kommunalrecht Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften. Die Kreise arbeiten und verwalten nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung.

Kreis und kreisangehörige Städte und Gemeinden arbeiten eng und partnerschaftlich zusammen.

Der Landkreis Groß-Gerau übernimmt für die 14 kreisangehörigen Städte die Aufgaben, die von den Städten und Gemeinden nicht wahrgenommen werden (können). Im Kreis Groß-Gerau sind dies u.a. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), Regionalplanung Naturschutz, Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheitsamt mit Lebensmittel-überwachung, Bauaufsicht  u.a.m.