Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Landrat des Kreises Groß-Gerau
Praxisbeispiele
Praxisbeispiele
-Seminarreihen für Beschäftigte
– Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung mit
Veröffentlichungen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im
Newsletter
– Flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten, Homeoffice
– Infoflyer für Beschäftigte
– Verankerung des Themas in den seniorenpolitischen Leitlinien
– Fachbereichsübergreifende Verankerung des Themas
Philosophie
Landkreise sind gemäß deutschem Kommunalrecht Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften. Die Kreise arbeiten und verwalten nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung.
Kreis und kreisangehörige Städte und Gemeinden arbeiten eng und partnerschaftlich zusammen.
Der Landkreis Groß-Gerau übernimmt für die 14 kreisangehörigen Städte die Aufgaben, die von den Städten und Gemeinden nicht wahrgenommen werden (können). Im Kreis Groß-Gerau sind dies u.a. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), Regionalplanung Naturschutz, Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, Gesundheitsamt mit Lebensmittel-überwachung, Bauaufsicht u.a.m.