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Amtsgericht Darmstadt

UnternehmenssitzDarmstadt
BrancheGericht
Mitarbeiter300
UnterzeichnerMarkus Herrlein
Katrin Remane

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für uns ein wesentlicher Bestandteil eines familienfreundlichen Gesamtkonzepts, zu welchem wir uns nicht nur unter Fürsorgegesichtspunkten, sondern auch wegen der Vorbildfunktion als öffentlicher Arbeitgeber verpflichtet sehen. Wir bieten Arbeitsbedingungen, die es unseren Beschäftigten ermöglichen, sich neben der beruflichen Tätigkeit um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Die Anerkennung der Betreuung von Pflegebedürftigen und die Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeber sind für uns überzeugende Gründe, die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen zu zeichnen.

Markus Herrlein Präsident des Amtsgerichts

Philosophie