Belegplätze für die Kurzzeitpflege
Situation
Immer wieder kommt es vor, dass Pflegende die pflegebedürftigen Angehörigen, die sie eigentlich zu Hause versorgen, für kurze Zeit in einer stationären Einrichtung unterbringen müssen oder möchten. Dies ist bei Geschäftsreisen ebenso notwendig wie bei Urlaubs- und Wochenendreisen bzw. eigener Krankheit. Allerdings sind Kurzzeitpflegeplätze beispielsweise während der Schulferien häufig nicht ohne Weiteres zu bekommen.
Maßnahme
Unternehmen können mit Pflegeeinrichtungen einen Vertrag über Belegplätze aushandeln. Für die Tage mit Belegung gibt es Leistungen der Pflegeversicherung. Wenn der Platz unbelegt bleibt, übernimmt das Unternehmen den Ausfall teilweise oder vollständig. Für stationäre Einrichtungen verringert sich so das finanzielle Risiko. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Sicherheit gegeben, dass ein Kurzzeitplatz zur Verfügung steht, wenn sie ihn benötigen.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege können deutlich variieren. Sie hängen u.a. von der konkreten Vereinbarung zwischen Unternehmen und Pflegeeinrichtung, Region, Pflegestufe sowie von der tatsächlichen Belegung ab. Trägt das Unternehmen sämtliche Kosten, belaufen sich diese pro Platz auf etwa 2.600 Euro monatlich.
Beratung zum Pflegearrangement und Vermittlung externer Unterstützungsdienste
Situation
Die meisten Beschäftigten machen beim plötzlichen Eintreten von Krankheit und Pflegebedürftigkeit im engeren Familienkreis die ersten Erfahrungen mit dem Thema „Pflege“. Ihre Kenntnisse der regionalen Pflege- und Betreuungsangebote sind in den meisten Fällen gering. Ebenso haben sie sich noch nicht mit finanziellen und rechtlichen Fragen rund um das Thema „Pflegeversicherung“, wie zum Beispiel dem Einstufungsverfahren in eine Pflegestufe, auseinandergesetzt. Gerade für die Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege ist ein durchdachtes und passgenau abgestimmtes Arrangement nötig, welches umfangreiche Informationen und einen erheblichen Koordinationsaufwand erfordert.
Maßnahme
Informationen, Beratung und bei Bedarf auch ein umfassendes Fallmanagement sind wichtige Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige.
In Hessen gibt es 30 Pflegestützpunkte, die hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige kostenlos beraten, gerne auch in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person.
Die Zusammenstellung eines geeigneten Pflegearrangements kann am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch erarbeitet werden. Der passende Zuschnitt auf die individuellen Rahmenbedingungen ist einer der wichtigsten Punkte, um Beruf und Pflegetätigkeit zu vereinbaren. Für Unternehmen ist es nicht sinnvoll, das erforderliche Know-how selbst aufzubauen und einen Beratungs- und Vermittlungsservice unternehmensintern anzubieten. Darüber hinaus bieten verschiedene private Dienstleister eine umfassende Beratung und die Vermittlung von Pflegeleistungen an.
Freiwilligen-Pool als Betreuungsdienst
Situation
Pflegebedürftige brauchen insbesondere bei kognitiven Einschränkungen nicht nur Unterstützung, um alltäglichen Bedürfnissen, wie Nahrungsaufnahme, Körperhygiene und Toilettengängen, nachzukommen, sondern müssen in aller Regel auch betreut und unterhalten werden: ein nettes Gespräch bei Kaffee und Kuchen, ein kleiner Spaziergang, ein schönes Spiel. Pflegende Beschäftigte sind häufig zeitlich so sehr eingenommen, dass sie insbesondere diese betreuenden Tätigkeiten immer wieder vernachlässigen und ihnen ein schlechtes Gewissen bleibt.
Maßnahme
Ehemalige Betriebsangehörige, die aus dem Beruf ausgeschieden sind, bleiben dem Unternehmen häufig in besonderer Weise verbunden. Viele (Vor-) Ruheständler würden gelegentlich gerne ehrenamtliche Tätigkeiten für das Unternehmen übernehmen. Es bietet sich daher von Unternehmensseite an, mit Hilfe der Ehemaligen einen Freiwilligen-Pool aufzubauen und bei Bedarf zwischen Mitarbeitenden und Freiwilligen zu vermitteln. Die reguläre Pflege wird dadurch nicht ersetzt. Daher kann diese Form der gelegentlichen Betreuung höchstens eine Ergänzung zum Pflegearrangement sein. Des Weiteren ist ihr Erfolg wesentlich davon abhängig, wie sich der oder die Freiwillige mit der oder dem Pflegenden auf der einen Seite und der oder dem Pflegebedürftigen auf der anderen Seite versteht. Ohne eine gewisse Sympathie wird jeder noch so gut gemeinte Versuch sein Ziel verfehlen.
Psychosoziale Beratung
Situation
Die Pflege eines Angehörigen ist nicht zuletzt auch eine psychische Belastung für die pflegenden Angehörigen. Sie stehen unter einem hohen Erwartungsdruck vonseiten des Arbeitgebers, der Familie, des Pflegebedürftigen und sich selbst. Auch der mit einer Pflegetätigkeit verbundene Rollenwechsel belastet über die alltägliche Pflegearbeit hinaus emotional: Die pflegebedürftige Mutter, die die Tochter großgezogen hat, muss nun von ihr wie ein Kind versorgt werden. Hinzu kommt die psychische Auseinandersetzung mit den Themen „Krankheit“, „Sterben einer nahe stehenden Person“ und die Konfrontation mit dem eigenen Alterungsprozess. In vielen Fällen sind gesundheitliche Symptome, wie häufige Migräne oder Rückenschmerzen, Ausdruck einer psychischen Belastung.
Maßnahme
Das Angebot einer psychosozialen Beratung für Pflegende kann die Betroffenen entlasten und dadurch Einschränkungen bei der beruflichen Tätigkeit bis hin zu Ausfällen durch psychosomatisch bedingte Krankheiten vermeiden. Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten hilft es den meisten Betroffenen bereits sehr, sich umfassend aussprechen zu können und das Gefühl zu erhalten, dass sie die Hilfe Anderer annehmen dürfen.
Für die Durchführung der psychosozialen Beratung eignen sich speziell qualifizierte externe Beraterinnen und Berater, die Einzelgespräche oder Gruppenworkshops durchführen. Offene Gesprächskreise nach dem Vorbild der Selbsthilfegruppen werden angesichts der ohnehin hohen zeitlichen Belastung von den Pflegenden eher selten angenommen.
Seminare und Schulungen für pflegende Angehörige
Situation
Um einen pflegebedürftigen Menschen neben einer Berufstätigkeit gut zu versorgen, ist eine Vielzahl an Kenntnissen erforderlich. Dies reicht von organisatorischen Fragen der Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit über psychosoziale Fragen zum Umgang mit einem kranken Menschen bis hin zu Kenntnissen des Verlaufs der jeweiligen Krankheit und der Vermittlung praktischer Handgriffe in der Pflege. Praxisnahe, komprimierte Schulungen bieten den Pflegenden hinsichtlich der sehr begrenzten zeitlichen Ressourcen eine wertvolle Unterstützung.
Maßnahme
Praxisnahe Schulungen können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Beschäftigten die Doppelbelastung durch Beruf und Pflege besser bewältigen, erkennen, wann zusätzliche Hilfen erforderlich sind, und lernen, sich physisch und psychisch zu schonen. Zentrale Themen der Schulungen können etwa sein:
- Pflegebedürftigkeit und Pflege: Welche Anforderungen werden an mich gestellt, was verändert sich bezüglich meines Arbeitsplatzes und meiner Familie? Hilfen zur Selbstpflege, Erkennen der eigenen Grenzen.
- Finanzielle und rechtliche Aspekte der Pflege: Die Pflegeversicherung, Hilfen über das BSHG, SGB II, SGB V, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
- Krankheitsbild Demenz: Diagnose, Behandlung und Verlauf demenzieller Erkrankungen.
- Praktische Hilfen im Pflegealltag: Pflegehilfsmittel, praktische Übungen zum besseren Umgang mit körperlich belastenden Tätigkeiten.
- Depressionen im Alter erkennen und behandeln: Umgang mit depressiven Menschen bei Pflegebedürftigkeit, Erschöpfungsdepressionen vermeiden.
- Das soziale Netz bei Pflegebedürftigkeit: Alle Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit. Wie erkenne ich eine gute Einrichtung bzw. eine gute Sozialstation? Anlaufstellen im Unternehmen.
- Fallplanung und individuelle Beratung.
(Quelle: ElderCare-Steinfeld)
Tipp
Nach Erfahrungen von Unternehmen fällt die Nachfrage bei erstmaliger Durchführung von Schulungsangeboten oft sehr verhalten aus, steigt aber deutlich bei wiederholter Durchführung der Schulungen. Durch eine offensive Informations- und Kommunikationspolitik kann gewährleistet werden, dass alle Beschäftigten, die dieses Angebot interessieren könnte, auch Kenntnis davon erhalten.
Die Pflegekassen sollen gemäß § 45 SGB XI für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anbieten, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. In Absprache mit den Pflegekassen könnte auf Angebote für Schulungskurse hingewiesen werden.