Zuschuss für pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen
Situation
Die Pflegeversicherung, bietet zwar Leistungen für die Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft, aber nur in begrenztem Umfang. Zudem muss der Unterstützungsbedarf bereits einen erheblichen Umfang haben. Benötigen Angehörige ganz überwiegend haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Haushaltshilfen, Einkaufsservice, Wäschedienste, Essen auf Rädern und Ähnliches, sind diese in aller Regel privat zu finanzieren und stellen damit oft eine hohe wirtschaftliche Belastung dar. Dennoch sind die haushaltsnahen Dienstleistungen eine wichtige zeitliche Entlastung für pflegende Angehörige.
Maßnahme
Pflegende Beschäftigte können durch die Gewährung eines Zuschusses für haushaltsnahe Dienstleistungen wirkungsvoll entlastet werden. Die gewonnene Zeit kann für die intensivere Zuwendung zum Pflegebedürftigen oder zur eigenen Erholung genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 87 I Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist im Kern beschränkt auf die gerechte Ausgestaltung der freiwilligen Leistung.