Alternierende Heim- und Telearbeit
Situation
Ein Mitarbeiter mit einem pflege- bzw. betreuungsbedürftigen Angehörigen möchte gerne an zwei Tagen in der Woche zu Hause arbeiten, um schnell ansprechbar zu sein und die Arbeit gelegentlich, zum Beispiel für Arzt- und Behördengänge, unterbrechen zu können. An den übrigen Tagen findet eine Betreuung durch Arrangements mit Unterstützungsdienstleistern statt.
Maßnahme
Alternierende Heim- bzw. Telearbeit heißt, dass Beschäftigte ihre Arbeit tageweise zu Hause erledigen, sie jedoch weiterhin an einigen Tagen am Arbeitsplatz im Unternehmen sind. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Tätigkeit der Beschäftigten telearbeitsfähig ist, d.h. sie nicht oder nicht ständig an einen bestimmten Ort gebunden ist. Durch die Einführung der alternierenden Heim- bzw. Telearbeit ermöglicht der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine eigenverantwortliche Einteilung von Arbeitsort und Arbeitszeit und stellt gleichzeitig die Präsenz und die Abstimmung der Arbeitsabläufe im Unternehmen sicher. Von einer ausschließlichen Heim- oder Telearbeit raten Experten grundsätzlich ab, da durch die fehlende Präsenz im Unternehmen in der Regel Abstimmungsschwierigkeiten auftreten.
Tipp
Von der Intensität der Pflegeaufgaben hängt es ab, ob Heim- bzw. Telearbeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege beitragen kann und die Beschäftigten zu Hause ungestört arbeiten können. Dies sollte von Unternehmensseite sorgfältig bedacht werden, denn in vielen Fällen braucht der oder die Pflegebedürftige mehr Aufmerksamkeit als zunächst erwartet.