Rechtliche Grundlagen
“Die Familienpflegezeit – Erklärfilm” vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet einen guten ersten Überblick über die rechtliche Grundlagen.
Seit 2015 können Erwerbstätige die pflegebedürftige Angehörige betreuen den Anspruch auf eine kurzfristige, bis zu einem halben Jahr oder teilweise Freistellung nehmen. Mit den seit dem 01.01.2017 geltenden Neuregelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiter verbessert. Neben körperlich bedingten Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen werden mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch geistig und psychisch bedingte Beeinträchtigungen berücksichtigt.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die Regelungen beider Gesetze besser miteinander verzahnt. Pflegende Beschäftigte erhalten mehr zeitliche Flexibilität und Sicherheit, um die Pflege von Angehörigen und den Beruf miteinander zu verbinden. Es wurden eine bis zu 10 Tage begrenzte Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und ein Anspruch der Beschäftigten auf ein zinsloses Darlehen eingeführt. Zu den „nahen“ Angehörigen zählen nun beispielsweise auch Lebenspartner, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwäger.
Für weitere Informationen können Sie sich die “Pflegeleistungen zum Nachschlagen”(PDF), eine Publikation des Bundesgesundheitsministeriums aufrufen.