Hessisches Ministerium der Justiz

Hessische Ministerin der Justiz
Praxisbeispiele
Praxisbeispiel Arbeitszeit
Seit dem Jahr 2011 bietet das Hessische Ministerium der Justiz seinen
Beschäftigten die alternierende Telearbeit an. Diese Arbeitsform
ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Arbeit in der
häuslichen Arbeitsstätte zu erbringen. Alternierende Telearbeit steht
grundsätzlich sämtlichen Bediensteten offen, sofern sie mit mindestens
der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt sind. Bei Vorliegen
von sozialen Gründen, wie die Pflege von Angehörigen oder
Kinderbetreuung, wird die alternierende Telearbeit vorrangig gewährt.
Bei alternierender Telearbeit können Beschäftigte aktiv im Beruf bleiben
und sich gleichzeitig um ihre Angehörigen kümmern.
Philosophie

An der Spitze des Hessischen Ministeriums der Justiz stehen die Hessische Ministerin der Justiz als politisch Verantwortliche für das Ressort und der Staatssekretär als Amtschef des Ministeriums.
In den Aufgabenbereich fallen die Personal-, Haushalts- und Bauangelegenheiten der Justiz, sowie die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Grundsatzfragen der Organisation, die Modernisierung der Justiz und das Justizprüfungsamt. Das Hessische Ministerium der Justiz hat als oberste Landesbehörde die Fachaufsicht über die Gerichte und Justizbehörden. Außerdem wirkt es an Gesetzgebungsvorhaben auf Landes- und Bundesebene mit.