Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird jährlich vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) an hessische Unternehmen und Organisationen verliehen, die sich freiwillig für eine pflegesensible Personalpolitik und Unternehmenskultur engagieren.
Die Mitglieder sensibilisieren vor allem für die Pflegeentwicklungen und die betrieblichen Auswirkungen in ihren Unternehmen oder Organisationen. Zusätzlich werben sie für Vereinbarkeitslösungen, die sowohl die Belange der Arbeitgebenden als auch der pflegenden Beschäftigten berücksichtigen.
Mit Unterzeichnung der Selbstverpflichtung engagieren sich hessische Unternehmen und Organisationen unter anderem für:
- die Anerkennung, dass pflegende Beschäftigte eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen.
- die Förderung einer Organisationskultur, die von Wertschätzung für die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige geprägt ist.
- die Gestaltung von Voraussetzungen, dass alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Führungsaufgaben, diese Werte teilen und leben.
- die Verbesserung des innerbetrieblichen Informationsstandes über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die im Betrieb und in der Kommune vorhandenen Unterstützungsleistungen.
- einen lösungsorientierten Umgang mit den Situationen der pflegenden Beschäftigten.
Den vollständigen Wortlaut der Charta finden Sie hier.
Mit Unterzeichnung der Charta treten Arbeitgebende der Hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ bei. Sie profitieren von einem attraktiven Arbeitgebernetzwerk und vielfältigen kostenfreien Angeboten.
Die Unterzeichnung der Charta ist kostenfrei und nicht an Voraussetzungen oder zu erfüllende Bedingungen geknüpft. Sie stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen und Organisationen dar.